Fiskalisierung 2.0 – Einführung von eRechnungen zwischen Unternehmen

Fiskalisierung 2.0 – Einführung von eRechnungen zwischen Unternehmen

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Wir möchten Sie über wichtige bevorstehende Änderungen im Zusammenhang mit der Erweiterung des Fiskalisierungssystems in der Republik Kroatien – Fiskalisierung 2.0 – informieren.

Das Fiskalisierungsgesetz wurde auf der Sitzung des kroatischen Parlaments verabschiedet und am 13. Juni 2025 im Amtsblatt, Nr. 89/25, veröffentlicht. Mit diesem Gesetz wird das bisherige Gesetz über die Fiskalisierung von Barumsätzen (Amtsblatt Nr. 133/12 – 114/23) aufgehoben und ein einheitlicher steuerlicher und rechtlicher Rahmen für folgende Bereiche geschaffen:

  • die Fiskalisierung aller Rechnungen im Endverbrauchersegment B2C (Business to Customer)
  • die Ausstellung und Fiskalisierung von eRechnungen zwischen Steuerpflichtigen im B2B-Segment (Business to Business),
  • die Fiskalisierung von Rechnungen zwischen Steuerpflichtigen und öffentlichen Einrichtungen im B2G-Segment (Business to Government).

 

eRechnung = eine Rechnung, die in strukturierter elektronischer Form (XML-Format) erstellt, versendet und empfangen wird und die eine automatische elektronische Verarbeitung ermöglicht.

Gemäß dem Fiskalisierungsgesetz sind zur Ausstellung und zum Empfang von eRechnungen sowie zu deren Fiskalisierung folgende Subjekte verpflichtet:

  • Steuerpflichtige mit Betriebsstätte in der Republik Kroatien – d. h. jene mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die im Umsatzsteuerregister eingetragen sind.
  • Steuerpflichtige, die nicht im USt.-System sind, aber Einkommenssteuerpflichtige gemäß dem Gesetz über die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuerpflichtige gemäß dem Gesetz über die Körperschaftsteuer sind und deren Sitz bzw. Wohnsitz sich im Inland befindet.
  • Staatsbehörden, lokale und regionale Selbstverwaltungseinheiten sowie Haushalts- und außerbudgetäre Nutzer des Staatshaushalts oder der Haushalte von lokalen/regionalen Selbstverwaltungen, die im Register der Haushaltsnutzer eingetragen sind.

 

Das Fiskalisierungsgesetz gilt für eRechnungen, die aus inländischen Transaktionen hervorgehen, d. h. Transaktionen, die der kroatischen Umsatzsteuer unterliegen (unabhängig davon, ob sie steuerpflichtig oder gemäß dem kroatischen Umsatzsteuergesetz befreit sind), einschließlich vereinnahmter Anzahlungen – vorausgesetzt, dass sowohl der Rechnungsaussteller als auch der Rechnungsempfänger in Kroatien ansässig sind.

Das Fiskalisierungsgesetz tritt am 1. September 2025 in Kraft, während seine Anwendung in mehreren Phasen erfolgt. Die wichtigsten Änderungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft. Bis zu diesem Datum haben Unternehmen eine Übergangsfrist zur Anpassung an das neue System.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Neuerungen des Fiskalisierungsgesetzes sowie den Zeitplan ihrer Umsetzung:

Fiskalisierung im B2C-Segment

Ab dem 1. September 2025:

  • Die Verwendung digitaler Zertifikate, die von vertrauenswürdigen Dienstanbietern in der Republik Kroatien ausgestellt wurden, wird für die Zwecke der Rechnungsfiskalisierung ermöglicht.
  • Die Übermittlung von Daten über Geschäftsräume mittels des Anmeldeformulars für das Fiskalisierungssystem entfällt.
  • Die Fiskalisierung von Begleitdokumenten sowie die Möglichkeit, „Scheck“ als Zahlungsart anzugeben, wird abgeschafft.

Ab dem 1. Januar 2026:

  • Das Fiskalisierungsverfahren wird auf alle Fiskalisierungspflichtigen im Endverbrauch ausgedehnt, unabhängig von der Zahlungsart (Bargeld, Karte, Überweisung usw.).
  • Eine Fiskalisierungspflicht wird für Verkaufstätigkeiten eingeführt, bei denen der überwiegende Umsatzwert auf den Einzelhandel mit Tageszeitungen, Tabak- und Tabakwaren, Briefmarken und anderen Postwertzeichen entfällt.
  • Die Bestätigung gebundener Rechnungsvordrucke erfolgt über das ePorezna-System, und das Verfahren zur Meldung von Daten über Geschäftsräume (z. B. Arbeitszeit und Arbeitstage) wird vereinfacht.

Fiskalisierung im B2B- und B2G-Segment

Ab dem 1. September 2025:

  • Alle zur eRechnung verpflichteten Subjekte sowie IT-Dienstleister haben die Möglichkeit, die Systeme für den Austausch von eRechnungen, deren Fiskalisierung sowie das eReporting zu testen, um auf die vollständige Umsetzung des Gesetzes vorbereitet zu sein.

Ab dem 1. Januar 2026:

  • Die Verpflichtung zur Ausstellung und zum Empfang von eRechnungen gilt für alle Subjekte im Umsatzsteuer-System.
  • Die Verpflichtung zum Empfang von eRechnungen – unabhängig vom Umsatzsteuerstatus – gilt für folgende Subjekte: Kapitalgesellschaften, Einzelunternehmer, Freiberufler, staatliche Behörden, Einheiten der lokalen und regionalen Selbstverwaltung sowie Haushalts- und außerbudgetäre Nutzer, die im Register der haushaltsbezogenen Nutzer eingetragen sind.

Ab dem 1. Januar 2027:

  • Die Verpflichtung zur Ausstellung von eRechnungen wird auf Subjekte außerhalb des Umsatzsteuer-Systems ausgedehnt, einschließlich Kapitalgesellschaften, Einzelunternehmer, Freiberufler, staatliche Behörden, Einheiten der lokalen und regionalen Selbstverwaltung sowie haushalts- und außerbudgetäre Nutzer, die im entsprechenden Register eingetragen sind.

Technische Neuerungen und Digitalisierung

Die Fiskalisierung von eRechnungen wird über eine Softwarelösung durchgeführt, die automatisch die erforderlichen Daten aus der eRechnung übernimmt und deren Validierung sowie die Übermittlung an das System der Steuerverwaltung ermöglicht.

Darüber hinaus wird das sogenannte eReporting eingeführt – ein neuer digitaler Kanal zur Übermittlung von Daten über ausgestellte, empfangene, abgelehnte und bezahlte eRechnungen. Dadurch kann die Steuerverwaltung den Status von Rechnungen in Echtzeit überwachen. Die Steuerverwaltung plant die Einführung der FiskApplikation, einer zentralen Plattform zur Verwaltung der Fiskalisierung und des eReportings.

Besonders wichtig ist der Hinweis, dass die Steuerverwaltung alle Steuerpflichtigen dazu aufgerufen hat, ihre internen Waren- und Dienstleistungscodes bis Ende 2025 mit der Klassifikation der Produkte nach Tätigkeiten der Republik Kroatien 2025 (KPD 2025) abzugleichen.

Zur Sicherstellung der reibungslosen technischen Umsetzung des Gesetzes hat die Steuerverwaltung auf ihrer Website die technischen Spezifikationen für eRechnungen und eReporting veröffentlicht. Diese bilden die Grundlage für die Entwicklung und Anpassung der IT-Systeme aller Steuerpflichtigen.

Empfehlung für Unternehmer

Angesichts des Umfangs der angekündigten Änderungen und deren Auswirkungen auf das tägliche Geschäft empfehlen wir allen Unternehmern, ihre IT-Systeme rechtzeitig zu analysieren und anzupassen, die internen Aufzeichnungen über Waren und Dienstleistungen bis Ende 2025 mit der Klassifikation der Produkte nach Tätigkeiten (KPD 2025) abzugleichen und ihre Mitarbeiter über die neuen Verpflichtungen zu informieren.

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