Vorschlag von Steuermaßnahmen für die Unterstützung der Wirtschaft und der Staatsbürger

29. März 2020 | Lesedauer: 2 Min

Auf der Sitzung vom 17. März 2020 schlug die Regierung der Republik Kroatien eine Reihe von Steu-ermaßnahmen vor, um der durch COVID-19-Virus getroffenen Wirtschaft und ihren Bürgern, zu helfen. Die Maßnahmen müssen noch einem parlamentarischen Verfahren unterzogen werden.

Abgabenordnung

Der Vorschlag zur Änderung der Abgabenordnung räumt dem Finanzministerium die Möglichkeit ein, unter außergewöhnlichen Umständen, die Zahlungsaufschiebung bestimmter öffentlicher Zahlungen und deren Ratenzahlung mit einer Verordnung vorzuschreiben. Nach noch nicht offiziell bestätigten In-formationen können Unternehmen und Bürger, die von der Coronavirus-Krise betroffen sind, die Zahlung öffentlicher Leistungen wie Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Sozialbeiträge aufschieben. Dies gilt aber nicht für die Umsatzsteuer. Es wird vorgeschlagen, die Zahlung um drei Monate zu verschieben, mit der Möglichkeit einer Verlängerung um weitere drei Monate. Danach wird eine 24-monatige Schuldenzahlung in Raten zinslos bereitgestellt.

Einkommensteuer

Es wird vorgeschlagen, dass Einkünfte von natürlichen Personen auf der Grundlage von Zuschüssen nicht als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit zu betrachten sind, um die besonderen Umstände zu erleichtern, die in der Abgabenordnung vorgeschrieben sind. Eine frühere Steuererklärung für vo-rausbezahlte Einkommenssteuer und Zusatzsteuer ist möglich. Die Bürger erhalten im Juni eine Rückerstattung der vorausbezahlten Einkommenssteuer und der Steuerzuschlag.

Körperschaftsteuer

Es wird vorgeschlagen, dass Einnahmen aus Unterstützungen, die die durch außergewöhnliche Um-stände einfließen sollen, von der Steuerbemessungsgrundlage auszuschließen sind. Darüber hinaus sieht der Vorschlag vor, dass solche Beihilfe, die für den ermäßigten Steuersatz festgelegten Schwellenwerte, die Verpflichtung zur Zahlung der Gewinnsteuer für natürliche Personen, die Festlegung einer Steuerbemessungsgrundlage nach einem Währungsprinzip oder eine Pauschale, keinen Einfluss hat.

Sonstige Maßnahmen:

  • Es wird vorgeschlagen, die Zahlung der Touristengebühr zu verschieben oder zu befreien.
  • Mit Zustimmung des Finanzministeriums wird vorgeschlagen, dass die Zahlung der Abgabe für die kulturelle Güter ausgesetzt wird.

Bitte beachten Sie, dass dies inoffizielle Informationen sind und wir Sie anschließend über alle rechtli-chen Änderungen und Optionen informieren werden.

Vorschlag von Steuermaßnahmen für die Unterstützung der Wirtschaft und der Staatsbürger