Änderungsvorschläge aus der füntften Runde der Steuerreform

16. November 2020 | Lesedauer: 4 Min

Am 5. November 2020 legte die Regierung der Republik Kroatien vier legislative Vorschläge zur fünften Runde der Steuerreform vor. Die Änderungsvorschläge, die zur ersten parlamentarischen Lesung eingereicht wurden, beziehen sich auf:

  • Einkommensteuergesetz
  • Gewinnsteuergesetz
  • Umsatzsteuergesetz
  • Fiskalisierungsgesetz

Vorschläge zum Einkommensteuergesetz

  • Der Einkommensteuer Satz sollte von 36% auf 30% und der Satz von 24% auf 20% gesenkt werden.
  • Senkung des Steuersatzes von 12% auf 10% für die Besteuerung von Jahres- und Finaleinkommen (z.B. Gewinnausschüttung) sowie für die pauschale Besteuerung von Tätigkeiten (z.B. Vermietung von Wohnungen oder Ferienwohnungen).
  • Die Änderungen definieren auch die steuerliche Behandlung der nationalen Beihilfe für ältere Menschen, die sich ab dem ersten Januar 2021 auf 800 HRK pro Monat beläuft. Die Einkünfte unterliegen nicht der Einkommensteuer und würden bei der Bestimmung des Rechts auf persönlichen Freibetrag für die unterhaltsberechtigen Familienmitglieder nicht berücksichtigt.
  • Die Anmeldung der Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung von Immobilen und beweglichen Vermögen, wird ebenfalls vereinfacht. Der öffentliche Notar ist, wenn diese Verträge von ihm notariell beglaubigt werden, verpflichtet diese beglaubigten Unterlagen dem Finanzamt vorzulegen.
  • Die Möglichkeiten der Auszahlung von Sachleistungen aufgrund der Zuteilung oder des optionalen Erwerbs eigener Aktien durch Arbeitgeber an Arbeitnehmer, Vorstandsmitglieder und natürliche oder andere verbundene Personen, die zur Belohnung von Arbeitnehmern verwendet werden, werden erweitert.
  • Abschaffung der Besteuerung mit dem jährlichen Steuersatz von 24% für Einkünfte, die auf der Basis von sonstigen Einkünften erzielt sind, bis zum fünffachen Betrag des Grundfreibetrages (HRK 150.000).
  • In Fällen, in denen ein Missverhältnis zwischen Einkommen und Vermögen festgestellt wird, ist eine strengere steuerliche Behandlung vorgesehen. Der Prozentsatz der Erhöhung der Einkommensteuer steigt bei der Ermittlung der Einkommensteuer auf der Grundlage der Differenz zwischen der Höhe des Einkommens und des Werts des Vermögens, mit dem es erworben wurde, von 50% auf 100%. Dies würde bedeuten, dass nach Senkung des maximalen Steuersatzes, die Steuer auf das auf diese Weise verdiente Einkommen mit einem Satz von 30% anstelle von 36% berechnet wird und die so berechnete Steuer um 100% erhöht würde (der Gesamtsteuersatz wäre 60%).

Vorschläge zum Gewinnsteuergesetz

  • Senkung des Gewinnsteuersatzes für Unternehmer mit Umsätzen bis zu 7,5 Mio. HRK von 12% auf 10%.
  • Senkung des Quellensteuersatzes für die Auszahlung von Dividenden und Gewinnanteilen an ausländische nicht natürliche Personen von 12% auf 10%.
  • Es wird auch vorgeschlagen, den Quellensteuersatz für Auftritte ausländischer Performer (Künstler, Entertainer, Sportler usw.) von 15% auf 10% zu senken wenn das Honorar von einem inländischen oder ausländischen Zahler im Rahmen eines Vertrags mit einer ausländischen Person gezahlt wird, die keine natürliche Person ist, und in diesem Fall keine Verpflichtung besteht, die Einkommensteuer und die Sozialversicherungsbeiträge für den Performer zu berechnen.
  • Es wird eine günstigere steuerliche Behandlung für Banken im Falle von Aschreibungen oder Umprogrammierungen von Krediten vorgeschlagen, bzw. die Abschreibung von Forderungen von nicht verbundenen natürlichen oder juristischen Personen auf Grund von genehmigten Kreditplatzierungen, dessen Werte den gesonderten Vorschriften der kroatischen National Bank entsprechen, als steuerlich anerkannte Aufwendung für die Kreditinstituten gelten zu lassen.
  • Es wird erwartet, dass der Steuerpflichtige die Kontrolle und eventuelle Anpassung der Verrechnungspreise für jede Steuerperiode vornimmt, um die Prozesse im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen sowohl bei dem Finanzamt wie auch bei den Steuerpflichtigen zu rationalisieren und um Missverständnisse und Korrekturen von Steuererklärungen zu vermeiden und Gerichtsverfahren zu verhindern.

Vorschläge zum Umsatzsteuergesetz

  • Die Änderungen erhöhen den Schwellenwert für die Anwendung des Steuerverfahrens gemäß den vereinnahmten Entgelten von derzeit 7,5 auf 15 Millionen Kuna.
  • Aufhebung der Umsatzsteuerbefreiung für den Fernabsatz von Waren an Personen, die keine Steuerpflichtigen (natürliche Personen) sind und die aus Drittländern als Pakete mit geringem Wert bis zu 22 EUR eingeführt werden.
  • Der Fernabsatz (distance selling) von Waren ist so geregelt, dass er nach Überschreitung des Schwellenwerts von 77.000 HRK in dem Mitgliedstaat besteuert wird, in dem der Empfänger der Waren, der kein Steuerpflichtiger ist, seinen Wohnsitz hat. Ausländische Steuerpflichtigen zahlen daher die kroatische Umsatzsteuer, wenn der Gesamtwert des Fernabsatzes von Waren und Telekommunikationsdiensten, Rundfunk- und Fernsehsendungen sowie elektronisch erbrachten Dienstleistungen, die Schwelle von 10.000 Euro überschreitet, und umgekehrt zahlen kroatische Steuerpflichtigen die Umsatzsteuer an einen anderen Mitgliedstaat wenn der Wert dieser Lieferungen den Schwellenwert von 77.000 HRK überschreitet.
  • Erweiterung der Möglichkeit, die Berechnungskategorie der Umsatzsteuer auf Importe anzuwenden, um die Steuerzahler von der Bereitstellung finanzieller Ressourcen für die Zahlung der Umsatzsteuer auf Importe zu entlasten.

Vorschläge zum Fiskalisierungsgesetzes

  • Ab dem nächsten Jahr wird das Bargeldmaximum in der Kasse gemäß bestimmten Kategorien von Steuerpflichtigen vorgeschrieben werden.
  • Ab dem 1. Januar 2021 beginnt die Verpflichtung zur Durchführung des Verfahrens zur Fiskalisierung von Verkäufen über Selbstbedienungsgeräte sowie die Verpflichtung, den QR-Code auf jeder ausgestellten und fiskalisierten Rechnung anzuzeigen. Steuerpflichtige, die den realisierten Umsatz mit einem Mittel erzielen, das gemäß den Bestimmungen des Fiskalisierungsgesetzes nicht als Bargeldtransaktion betrachtet wird, müssen jedoch den QR-Code auf der Rechnung nicht angeben.

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Bitte beachten Sie, dass sich die Gesetzgebung häufig ändert. Dieser Newsletter basiert daher notwendigerweise auf unserem Verständnis und unserer korrekten Auslegung des Gesetzes und der Praxis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Newsletters. Dieser Newsletter wird aufgrund von Gesetzesänderungen, die nach der Herausgabe dieses Schreibens auftreten, nicht aktualisiert.

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