Die Steuerentlastungen und die Anderungen des Ausländergesetz

8. Januar 2021 | Lesedauer: 5 Min

Am 4. Dezember 2020 hat die Regierung der Republik Kroatien ein Gesetzpaket aus der fünften Runde der Steuerreform eingebracht, die am 1. Januar 2021 in Kraft trat. Die fünfte Runde der Steuerreform, bezieht sich auf das:

  • Einkommensteuergesetz
  • Gewinnsteuergesetz
  • Umsatzsteuergesetz
  • Fiskalisierungsgesetz

Nachfolgend haben wir die wichtigsten Änderungen und Ergänzungen für Sie vorbereitet.

Einkommensteuergesetz

  • Der Einkommensteuersatz wurde von 36% auf 30% und der Satz von 24% auf 20% gesenkt..  Senkung des Steuersatzes von 12% auf 10% für die Besteuerung von Jahres- und Finaleinkommen (z.B. Gewinnausschüttung) sowie für die pauschale Besteuerung von Tätigkeiten (z.B. Vermietung von Wohnungen oder Ferienwohnungen).
  • Festlegung der steuerlichen Behandlung der nationalen Beihilfe für ältere Menschen, die sich ab dem ersten Januar 2021 auf 800 HRK pro Monat beläuft. Diese Einkünfte unterliegen nicht der Einkommensteuer und würden bei der Bestimmung des Rechts auf persönlichen Freibetrag für die unterhaltsberechtigen Familienmitglieder nicht berücksichtigt.
  • Vereinfachung der Abmeldung von Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung von Immobilen und beweglichen Vermögen. Der öffentliche Notar ist verpflichtet, wenn diese Verträge von ihm notariell beglaubigt werden, diese beglaubigten Unterlagen dem Finanzamt vorzulegen.
  • Abschaffung der Besteuerung mit dem jährlichen Steuersatz von 24% für die Einkünfte, die auf der Basis von sonstigen Einkünften erzielt sind, bis zum fünffachen Betrag des Grundfreibetrages (HRK 12.500).
  • Verschärfte Maßnahmen, in denen ein Missverhältnis zwischen Einkommen und Vermögen bei natürlichen Personen festgestellt wird. Bei der Ermittlung der Einkommensteuer auf der Grundlage der Differenz zwischen dem Wert des Vermögens und der Höhe des erworbenen Vermögens ist eine zusätzliche Erhöhung des Prozentsatzes der Einkommensteuer von derzeitigen 50% auf 100% vorgeschrieben – der Gesamtsteuersatz würde 60% betragen.
  • Eine Steuerbefreiung ist für Einnahmen vorgeschrieben, die von natürlichen Personen verdient werden, die den Status „digitaler Nomaden“ erworben haben, um ihre Entscheidung zu erleichtern, die Republik Kroatien als Wohn- und Arbeitsort zu wählen.

Gewinnsteuergesetz

  • Senkung des Gewinnsteuersatzes für Unternehmer mit Umsätzen bis zu 7,5 Mio. HRK von 12% auf 10%.
  • Senkung des Quellensteuersatzes für die Auszahlung von Dividenden und Gewinnanteilen an ausländische nicht natürliche Personen von 12% auf 10%.
  • Senkung der Quellensteuersatz für Auftritte ausländischer Performer (Künstler, Entertainer, Sportler usw.) von 15% auf 10% wenn das Honorar von einem inländischen oder ausländischen Zahler im Rahmen eines Vertrags mit einer ausländischen Person gezahlt wird, die keine natürliche Person ist, und in diesem Fall keine Verpflichtung besteht, die Einkommensteuer und die Sozialversicherungsbeiträge für den Performer abzurechnen.
  • Eine günstigere steuerliche Behandlung für Kreditinstituten im Fall von Aschreibungen oder Umprogrammierungen von Krediten, bzw. die Abschreibung von Forderungen von nicht verbundenen natürlichen oder juristischen Personen auf Grund von genehmigten Kreditplatzierungen, dessen Werte den gesonderten Vorschriften der kroatischen National Bank entsprechen, als steuerlich anerkannte Aufwendung für die Kreditinstituten gelten zu lassen.

Umsatzsteuergesetz

  • Die Änderungen erhöhen den Schwellenwert für die Anwendung des Steuerverfahrens gemäß den vereinnahmten Entgelten von derzeit 7,5 auf 15 Millionen Kuna.
  • Aufhebung der Umsatzsteuerbefreiung für den Fernabsatz von Waren an Personen, die keine Steuerpflichtigen (natürliche Personen) sind und die aus Drittländern als Pakete mit geringem Wert bis zu EUR 22 (HRK 160) eingeführt werden.
  • Die Anwendung eines speziellen Steuerverfahrens für Telekommunikationsdienste, Rundfunk- und Fernsehdienste sowie elektronisch erbrachte Dienste, die sogenannten das „One One Stop Shop“ -Verfahren (MOSS) für alle Dienstleistungen, die für Nichtsteuerzahler erbracht werden, wird erweitert. Somit sind Steuerpflichtige, die Dienstleistungen für nicht steuerpflichtige Personen erbringen, nicht verpflichtet, sich in jedem Mitgliedstaat, in dem sich der Ort der Besteuerung dieser Dienstleistungen befindet, für Umsatzsteuerzwecke zu registrieren. Dies bedeutet, dass sie die Umsatzsteuer auf diese Dienstleistungen nur in dem Mitgliedstaat anmelden und zahlen, wo sie dieses Verfahren beantragen. Die Anwendung des MOSS-Systems erweitert sich auf den Fernabsatz von Waren innerhalb der EU an nicht steuerpflichtige Personen, und die Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen für diese Lieferungen entfällt.
  • Der Fernabsatz (distance selling) von Waren ist so geregelt, dass er nach Überschreitung des Schwellenwerts von 77.000 HRK in dem Mitgliedstaat besteuert wird, in dem der Empfänger der Waren, der kein Steuerpflichtiger ist, seinen Wohnsitz hat. Ausländische Steuerpflichtigen zahlen daher die kroatische Umsatzsteuer, wenn der Gesamtwert des Fernabsatzes von Waren und Telekommunikationsdiensten, Rundfunk- und Fernsehsendungen sowie elektronisch erbrachten Dienstleistungen, die Schwelle von HRK 77.000 überschreitet, und umgekehrt zahlen kroatische Steuerpflichtigen die Umsatzsteuer an einen anderen Mitgliedstaat wenn der Wert dieser Lieferungen den Schwellenwert von EUR 10.000 überschreitet.
  • Erweiterung der Möglichkeit, die Berechnungskategorie der Umsatzsteuer auf Importe anzuwenden, um die Steuerzahler von der Bereitstellung finanzieller Ressourcen für die Zahlung der Umsatzsteuer auf Importe zu entlasten.

Wenn der Fernabsatz von Waren über eine elektronische Schnittstelle ermöglicht wird und es handelt sich um Waren die aus Drittländern importiert werden dessen Wert HRK 1.135,00 nicht überschreitet oder um Waren innerhalb der Europäischen Union, die von einem Steuerpflichtigen verkauft werden, der nicht in der Europäischen Union ansässig ist, gilt als Lieferant der Steuerzahler, der den Verkauf über eine elektronische Schnittstelle ermöglicht.

Fiskalisierungsgesetzes

  • Der Finanzminister hat das Befugnis das Bargeldmaximum in der Kasse gemäß bestimmten Kategorien von Steuerpflichtigen durch die Verordnung vorzuschreiben.
  • Ab dem 1. Januar 2021 beginnt die Verpflichtung zur Durchführung des Verfahrens zur Fiskalisierung von Verkäufen über Selbstbedienungsgeräte sowie die Verpflichtung, den QR-Code auf jeder ausgestellten und fiskalisierten Rechnung anzuzeigen. Steuerpflichtige, die den realisierten Umsatz mit einem Mittel erzielen, das gemäß den Bestimmungen des Fiskalisierungsgesetzes nicht als Bargeldtransaktion betrachtet wird, müssen jedoch den QR-Code auf der Rechnung nicht angeben.

Ausländergesetz

  • Das Institut für eine Langzeitvize (D) ist vorgeschrieben, die einem Drittstaatsangehörigen ausgestellt wird, der für die Einreise eine Kurzzeitvize benötigt und über ein vorübergehendes Aufenthaltserlaubnis verfügt, dh eine in der Republik Kroatien ausgestelltes Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.  Es wurden klarere Bestimmungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen sowie für die Gewährung eines vorübergehenden Aufenthalts für humanitäre Zwecke festgelegt.
  • Es wurde ein neuer Zweck des vorübergehenden Aufenthalts festgelegt, der sich auf den Aufenthalt digitaler Nomaden bezieht.
  • Die Bedingungen, die der Arbeitgeber vor der Anstellung von Ausländern erfüllen muss um die Meinung des kroatischen Arbeitsamtes einzuholen, sind vorgeschrieben, da das derzeitige Quotensystem abgeschafft wurde.

■■■

Bitte beachten Sie, dass sich die Gesetzgebung häufig ändert. Dieser Newsletter basiert daher notwendigerweise auf unserem Verständnis und unserer korrekten Auslegung des Gesetzes und der Praxis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Newsletters. Dieser Newsletter wird aufgrund von Gesetzesänderungen, die nach der Herausgabe dieses Schreibens auftreten, nicht aktualisiert.

NEWSLETTER_ 5. Runde der Steuerreform und das Ausländergesetz